20 Lebensretter 3 2016 r echt Mitgliederversammlungen wären auch virtuell denkbar Dafür sind Regelungen in der Satzung dringend zu empfehlen Fo to H ar al d S tu te nb ec ke r A us diesem Grund hat der Ge setzgeber diese Regelung dis positiv aus gestaltet das heißt die Satzung kann hier etwas regeln sie tut es aber in der Regel nicht Weist die Satzung die Beschlussfassung der Mit gliederversammlung zu heißt dies je doch nicht dass eine Beschlussfassung außerhalb der Versammlung ausge schlossen ist Erst recht gilt dies für das kleinere Gremium des Vorstands Telefon und Videokonferenzen Beschlussfassungen außerhalb von Sit zungen werden gerade in größeren Ver einen deren Tätigkeitsgebiet sich auf größere Regionen erstreckt oder gar na tional ausgerichtet ist immer wichtiger und häufiger Dabei geht es nicht nur um Eilbeschlüsse die im Umlaufverfah ren per E Mail getroffen werden können Telefon und Videokonferenzen werden ständig zu bestimmten Themen abgehal ten und dort werden Beschlüsse gefasst Ein Beschluss der ohne also außerhalb einer Sitzung gefasst wird ist gültig wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären Es liegt auf der Hand dass diese Rege lung bereits für mittelgroße Vereine nicht praktikabel ist TRADITIONELLE VEREINSWELT IM UMBRUCH Beschlussfassung ohne Versammlung Fraglich ist ob dies Beschlüsse sind die denjenigen der Mitgliederversammlung gleichstehen Virtuelle Mitgliederversammlung Sogar eine virtuelle Mitgliederversamm lung ist zulässig Zunächst müssen alle Mitglieder wie zu einer Mitgliederver sammlung form und fristgerecht einge laden werden Vor allem müssen sie auch über die technischen Einrichtungen verfügen die im jeweiligen Fall gefragt sind Die Mitglieder müssen außerdem für diese Art der Versammlung ihre Zu stimmung gegeben haben Dies wird nur in kleinen Vereinen der Fall sein und da her werden Beschlussfassungen ohne Versammlung auch nur für überschau bare Vorstandsgrößen praktikabel sein In der DLRG sollte man davon Abstand halten Zustimmung aller Beteiligten In der Regel werden Satzungsbestim mungen sicherheitshalber so gefasst dass solche Verfahren nur zulässig sind wenn alle Vorstandsmitglieder dem aus drücklich zustimmen Jedes Mitglied ei nes Vorstandes hat das Recht sich auf die Teilnahme vorzubereiten an ihr teil zunehmen das heißt physisch präsent zu sein Bei Telefon oder Videokonferen zen geht die Zeitersparnis meist zulas ten der Diskussionsmöglichkeiten die Vor bereitung mit oft vorgefassten Be schlussvorschlägen zulasten der Abwä gung und der Debatte unterschiedlicher Meinungen Telefon oder Videokonfe renzen müssen straff geführt werden was Diskussionen fast gar nicht zulässt Satzungsregelungen Regelungen in der Satzung sind daher dringend zu empfehlen und werden von den Justiziaren erarbeitet Zu regeln ist der einheitliche oder jedenfalls kompa tible technische Standard die Einla dungsfristen die Zeiten zu denen die Te lefon oder Videokonferenzen stattfinden sollen nach wie vor die Protokollierung und die Geschäftsordnung also die Wortbeiträge Redezeiten etc Jürgen Wagner Justiziar der DLRG Fo to F em al e ph ot og ra ph er Fo to lia 20 recht LR 3 16 indd 20 05 09 2016 16 53 11

Vorschau Lebensretter 3/2016 Seite 20
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