Lebensretter 1 2016 XIII n ordrhein Stefan immer wenn Satzungen geän dert wurden zuletzt auf der Tagung des Landesverbandes im November 2012 gab es die Hoffnung einige Jahre Ruhe zu haben Einige muss nun durch vier ersetzt werden warum diese Eile Stefan Albrecht Eile ist vielleicht der fal sche Begriff aber in der Tat wurde unsere Satzung die ja die inhaltliche Arbeit der DLRG festlegt 2012 bereits modernisiert Nur ist seitdem auch viel passiert zum einen auf der Bundesebene der DLRG und zum anderen durch Vorschriften der Finanzbehörden Okay der Reihe nach Fangen wir mit der DLRG an Was hat sich auf Bundes ebene geändert Stefan Albrecht Die Bundestagung im Herbst 2013 hat die Satzung des Bundes verbandes überarbeitet und darin insbe sondere viele Paragrafen zum Selbstver ständnis der DLRG als Gesamtverein und den daraus resultierenden Abhän gigkeiten zwischen den einzelnen Gliede rungsebenen sprachlich genauer gefasst Damit wurde manches was bereits über Jahrzehnte selbstverständlich zur Ver bandsidentität gehörte nun auch exakt in der Satzung beschrieben Und was wollen die Finanzbehörden von uns das eine Anpassung der Satzung notwendig macht Stefan Albrecht Die Finanzbehörden ha ben die Anforderungen an gemeinnüt zige Vereine in einigen Punkten geändert und dazu die bisherige Mustersatzung der Finanzverwaltung in der Abgaben ordnung AO verankert Gleichzeitig wurde in 60a der AO Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen ein neues formales Anerkennungsverfahren für Satzungen durch die Finanzämter ein geführt Viele Gliederungen der DLRG haben seitdem schon von ihren Finanz ämtern einen entsprechenden Bescheid erhalten mitunter mit diversen Aufla gen zur Anpassung der jeweiligen Sat zung Warum müssen auch Bezirke und Orts gruppen jetzt ihre eigenen Satzungen erneut abändern Stefan Albrecht Zum Teil ist das durch die vorhergehende Frage bereits beant wortet Auf der anderen Seite ist die DLRG kein Verband der Verbände son dern ein Mitgliederverein in dem das Mitglied durch den Eintritt in eine Orts gruppe Rechte auf allen Ebenen erwirbt Daher müssen selbstverständlich auch überall gleiche oder zumindest vergleich bare Spielregeln gelten Daher hat der Präsidialrat in den Jahren 2014 und 2015 die verbindlichen Leitlinien für die Satzungen von Landesverbänden Bezir ken und Ortsgruppen ebenso wie die Schieds ordnung der DLRG früher die Schieds und Ehrengerichtsordnung über arbeitet Daran sollten sich nun auch alle halten Und in welchen Punkten Stefan Albrecht Die genaue Auflistung würde hier den Rahmen sprengen Dar um haben wir entsprechende Mustersat zungen im Internet zur Verfügung ge stellt Sie sind dort seit Mitte Dezember verfügbar Alternativ können die Texte in der Geschäftsstelle angefordert werden Stefan Mülders führte das Gespräch Die Satzung des Landesverban des die Ordnungen der DLRG und auch Mustersatzungen gibt es auf der Internetseite des LV Nordrhein unter fuer mitglieder recht download Überall wo Regeln herrschen müssen diese nicht nur ge und beachtet werden sondern sind immer wieder auch mal zu bearbeiten Das gilt für Gesetze in der Politik ebenso wie für Satzungen die in Verbänden das Miteinander bestimmen Darum wird der Landesverband auch auf seiner Tagung am 29 30 Oktober erneut über Änderungen in seinem organisa torischen Regelwerk abstimmen Die Gliederungen sind ebenso angehal ten ihre eigenen Satzungen anzupassen LV Vizepräsident Stefan Albrecht erklärt im Gespräch mit dem Lebensretter Nordrhein warum das so ist Neue Anforderungen der Finanzbehörden Stefan Albrecht Fo to S te fa n M ül de rs LR NR 1 16 indd 13 01 03 2016 13 34 45

Vorschau Lebensretter 1/2016 - Regionalausgabe Nordrhein Seite 15
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