n ordrhein IV Lebensretter 2 2016 Mit Beginn dieses Jahres haben sich die Voraussetzungen und die jährlich nachzu weisende Einsatzfähigkeit für die Einsatz dienste im Wasserrettungsdienst geän dert Die Leiter Einsatz Gliederungsleitungen und Geschäftsstellen wurden darüber be reits per Rundschreiben informiert Nach aktuellem Stand der Prüfungsord nung WRD sind Grundvoraussetzungen das Mindestalter von 16 Jahren das DRSA Silber der Nachweis einer ärzt lichen Tauglichkeitsuntersuchung oder eine Selbsterklärung zum Gesundheits zustand sowie die Mitgliedschaft in der DLRG Darüber hinaus gilt eine Person als einsatzfähig die körperlich und geis tig fähig ist die ihr übertragenen Aufga ben zu erfüllen Die Einsatzfähigkeit ist sportlich nachzuweisen durch run swim run im Freigewässer in acht Minuten 100 Meter Laufen 200 Meter Schwim men 100 Meter Laufen und die kombi nierte Übung 100 Meter Anschwimmen mit Tauchergrundausrüstung Abtauchen auf zirka zwei bis fünf Meter Tiefe Auftau chen Abschleppen einer Person über eine Strecke von 100 Metern Anlandbrin gen des Geretteten und drei Minuten De monstration der Herz Lungen Wiederbe lebung Weitere Voraussetzung ist eine Erste Hilfe Aus oder Fortbildung gemäß Richtlinien der BAGEH die nicht älter als zwei Jahre ist Von der Regelung ausgenommen sind Mitarbeiter mit Handycap die im inter nen Funkdienst eingesetzt sind Für alle Einsatzkräfte besteht auch weiter hin die Notfallnummer für die Nachbe treuung nach Erlebnissen im Einsatzge schehen Unter 0700 NORDRHEIN 6673 74346 sind die LV Mitarbeiter in solchen Fällen erreichbar stemu Anzeige Neue Voraussetzungen im Wasserrettungsdienst Fo to T ho m as R ei nc ke LR NR 2 16 indd 4 06 06 2016 12 22 27

Vorschau Lebensretter 2/2016 - Regionalausgabe Nordrhein Seite 6
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.