Informationen zu den Bildungsmaßnahmen im DBS    12    Informationen zu den Bildungsmaßnahmen im DBS    Die Lehrgänge zur Aus   Fort  und Weiterbildung in den Strukturen des DBS werden auf Grundlage  der  Rahmenrichtlinien zur Qualifizierung im DOSB  und der  Richtlinien zur Ausbildung im  DBS  angeboten  Auch wenn jeder Landes  und Fachverband sowie die DBS Akademie eigene  organisatorische oder strukturelle Besonderheiten haben können  sind folgende allgemeine Hinweise  zu den Lehrgängen zu beachten   1  Teilnahmebedingungen  1 1 Erfahrungsgemäß bringen viele Teilnehmer  innen Vorkenntnisse über eigene  Sporterfahrungen  z  B  durch Teilnahme am Übungsangebot der Vereine  sowie über den  Umgang mit einer bestimmten Zielgruppe von Menschen mit Behinderung mit  Die Inhalte der  Lehrgänge sind auf die Belange von Sporttreibenden mit Behinderung abgestimmt  Im Sinne  der Hilfe zur Selbsthilfe und der damit verbundenen gewünschten Selbstbestimmung der  Sportgruppen ist die Ausbildung von Menschen mit Behinderung zu Übungsleiter  innen  ausdrücklich erwünscht    1 2 Angehende Übungsleiter  innen müssen körperlich  mental und sozial in der Lage sein  eine  Sportgruppe für Menschen mit Behinderung verantwortungsvoll zu leiten    1 3 Weitere Voraussetzungen für die Zulassung zur bzw  das Bestehen der Ausbildung sind     Vollendung des 18  Lebensjahrs     vollständige Anmeldung  in der Regel über einen Mitgliedsverein der Landes  oder  Fachverbände     regelmäßige und aktive Teilnahme an allen Lehrgangsterminen  Bei einer unregelmäßigen  Teilnahme kann der Lehrgang auf Einzelfallentscheidung beim Lehrgangsanbieter unter  Anerkennung der bereits besuchten Lehrgangseinheiten wiederholt werden    1 4 Bestimmte Ausbildungs  und Studiengänge  siehe Anerkennung anderer Ausbildungsgänge zu  den Ausbildungsblöcken im DBS  können als Vorkenntnisse anerkannt werden und eine  Verkürzung der Ausbildungszeit begründen  Hierfür muss ein Antrag bei der Geschäftsstelle  des zuständigen Landes  oder Fachverbandes gestellt werden   2  Anmeldeverfahren  2 1 Die Teilnehmer  innen müssen diese allgemeinen Hinweise einhalten und die Voraussetzungen  für die jeweiligen Lehrgänge erfüllen   2 2 Die Anmeldung erfolgt auf dem entsprechenden Anmeldeformular des DBS  s  Anhang  oder  über das Anmeldeformular des Lehrgangsanbieters in der Regel über einen Mitgliedsverein des  jeweiligen Landes  oder Fachverbandes   2 3 Der angegebene Meldeschluss ist zu berücksichtigen  Die Annahme später eingehender  Meldungen liegt im Ermessensbereich des Lehrgangsanbieters   2 4 Wenn die Anmeldung über einen Verein erfolgt  hat dieser auf dem Anmeldeformular zu  bescheinigen  dass die angemeldeten Teilnehmer  innen im Verein des jeweiligen Landes   oder Fachverbandes eingesetzt werden   2 5 Der Die Teilnehmer  in erhält über den Lehrgangsanbieter eine Rückmeldung zu seiner  Anmeldung sowie bei einer Bestätigung der Anmeldung die Details zur Kostenabwicklung   2 6 Der Lehrgangsanbieter übermittelt den Teilnehmerinnen Teilnehmern vor Beginn der  Ausbildung gegebenenfalls weitere Informationen zum Lehrgang und ist Ansprechpartner bei  allen Fragen zum Lehrgang   2 7 Die Durchführung des Lehrgangs ist von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig  die der  Lehrgangsanbieter festlegt  Sollte diese Zahl nach Meldeschluss nicht erreicht werden  kann  der Lehrgangsanbieter den Lehrgang absagen   2 8 Der Lehrgangsanbieter behält sich eine Änderung des Lehrgangsorts  termins aus  organisatorischen Gründen vor   3  Kosten  3 1 Die Kosten und Lehrgangsgebühren sind aufgrund der unterschiedlichen Förderbedingungen in  den Ländern unterschiedlich und den Ausschreibungen der Lehrgänge zu entnehmen  In der   
        
        
        
         
        
          
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