Informationen zu den Bildungsmaßnahmen im DBS 12 Informationen zu den Bildungsmaßnahmen im DBS Die Lehrgänge zur Aus Fort und Weiterbildung in den Strukturen des DBS werden auf Grundlage der Rahmenrichtlinien zur Qualifizierung im DOSB und der Richtlinien zur Ausbildung im DBS angeboten Auch wenn jeder Landes und Fachverband sowie die DBS Akademie eigene organisatorische oder strukturelle Besonderheiten haben können sind folgende allgemeine Hinweise zu den Lehrgängen zu beachten 1 Teilnahmebedingungen 1 1 Erfahrungsgemäß bringen viele Teilnehmer innen Vorkenntnisse über eigene Sporterfahrungen z B durch Teilnahme am Übungsangebot der Vereine sowie über den Umgang mit einer bestimmten Zielgruppe von Menschen mit Behinderung mit Die Inhalte der Lehrgänge sind auf die Belange von Sporttreibenden mit Behinderung abgestimmt Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe und der damit verbundenen gewünschten Selbstbestimmung der Sportgruppen ist die Ausbildung von Menschen mit Behinderung zu Übungsleiter innen ausdrücklich erwünscht 1 2 Angehende Übungsleiter innen müssen körperlich mental und sozial in der Lage sein eine Sportgruppe für Menschen mit Behinderung verantwortungsvoll zu leiten 1 3 Weitere Voraussetzungen für die Zulassung zur bzw das Bestehen der Ausbildung sind Vollendung des 18 Lebensjahrs vollständige Anmeldung in der Regel über einen Mitgliedsverein der Landes oder Fachverbände regelmäßige und aktive Teilnahme an allen Lehrgangsterminen Bei einer unregelmäßigen Teilnahme kann der Lehrgang auf Einzelfallentscheidung beim Lehrgangsanbieter unter Anerkennung der bereits besuchten Lehrgangseinheiten wiederholt werden 1 4 Bestimmte Ausbildungs und Studiengänge siehe Anerkennung anderer Ausbildungsgänge zu den Ausbildungsblöcken im DBS können als Vorkenntnisse anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen Hierfür muss ein Antrag bei der Geschäftsstelle des zuständigen Landes oder Fachverbandes gestellt werden 2 Anmeldeverfahren 2 1 Die Teilnehmer innen müssen diese allgemeinen Hinweise einhalten und die Voraussetzungen für die jeweiligen Lehrgänge erfüllen 2 2 Die Anmeldung erfolgt auf dem entsprechenden Anmeldeformular des DBS s Anhang oder über das Anmeldeformular des Lehrgangsanbieters in der Regel über einen Mitgliedsverein des jeweiligen Landes oder Fachverbandes 2 3 Der angegebene Meldeschluss ist zu berücksichtigen Die Annahme später eingehender Meldungen liegt im Ermessensbereich des Lehrgangsanbieters 2 4 Wenn die Anmeldung über einen Verein erfolgt hat dieser auf dem Anmeldeformular zu bescheinigen dass die angemeldeten Teilnehmer innen im Verein des jeweiligen Landes oder Fachverbandes eingesetzt werden 2 5 Der Die Teilnehmer in erhält über den Lehrgangsanbieter eine Rückmeldung zu seiner Anmeldung sowie bei einer Bestätigung der Anmeldung die Details zur Kostenabwicklung 2 6 Der Lehrgangsanbieter übermittelt den Teilnehmerinnen Teilnehmern vor Beginn der Ausbildung gegebenenfalls weitere Informationen zum Lehrgang und ist Ansprechpartner bei allen Fragen zum Lehrgang 2 7 Die Durchführung des Lehrgangs ist von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig die der Lehrgangsanbieter festlegt Sollte diese Zahl nach Meldeschluss nicht erreicht werden kann der Lehrgangsanbieter den Lehrgang absagen 2 8 Der Lehrgangsanbieter behält sich eine Änderung des Lehrgangsorts termins aus organisatorischen Gründen vor 3 Kosten 3 1 Die Kosten und Lehrgangsgebühren sind aufgrund der unterschiedlichen Förderbedingungen in den Ländern unterschiedlich und den Ausschreibungen der Lehrgänge zu entnehmen In der
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