Lebensretter 2 2018 17 r echt Datenschutz Plugin mit Standardtexten installiert das den Gliederungen ermög licht ihre Datenschutzerklärung schnell und komfortabel anzupassen Hier müs sen Gliederungen immer mal wieder kontrollieren ob die Datenschutzerklä rungen noch aktuell sind wenn sie viel im Internet machen Es reicht leider nicht die einmal zu installieren und dann zu vergessen erklärt Bernau Ein weiteres Thema sind die Daten schutzbelehrungen und die Verpflichtun gen auf die Vertraulichkeit In den Glie derungen haben wir öfter Wechsel bei den Aktiven Hier muss sich jemand dar um kümmern dass auch die Neuen eine Datenschutzbelehrung erhalten und eine Verpflichtungserklärung über die Vertrau lichkeit der Daten abgeben so Bernau Bei allen Nutzern des ISC wird der Bun desverband stellvertretend für die Glie derungen die Datenschutzbelehrung und die Verpflichtungserklärung durchführen sowie den jeweiligen Gliederungsverant wortlichen eine Übersicht über erfolgte Verpflichtungen zur Verfügung stellen Grundprinzipien sind einzuhalten Brauchen wir in allen Gliederungen zu künftig einen Datenschutzbeauftragten Diese Frage ist leider nicht ganz leicht zu beantworten Ein Datenschutzbeauftrag ter muss immer dann bestellt werden wenn in der Regel mindestens zehn Per sonen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind Zu diesen Personen zählen beispielsweise der Schatzmeister oder Personen die am Computer mit der Verwaltung der Daten von Teilnehmen den an Schwimmkursen betraut sind Hier sollten Gliederungen darauf ach ten maximal neun Personen Rechte auf dem Mitgliederverwaltungsprogramm beziehungsweise auf den Apps im Inter net Service Center zu geben rät Bernau Dann muss nach derzeitiger Einschät zung auch kein Datenschutzbeauftragter bestellt werden Aber auch ohne einen speziell benannten Beauftragten müssen die Datenschutzgesetze auf jeden Fall ernst genommen werden Die Grund prinzipien des Datenschutzes Transpa renz Zweckbindung und Erforderlichkeit Datenminimierung Datensparsamkeit Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rich tigkeit Integrität und Vertraulichkeit sind immer einzuhalten Eine einfache Prüfre gel für die Praxis besteht darin sich bei der Erhebung der Daten selbstkritisch zu fragen Hätte ich Bedenken diese Daten weiterzugeben wenn es meine oder die meines Kindes wären Die DSGVO sieht zudem umfangreiche Betroffenenrechte wie die Auskunfts und Löschansprüche vor So haben die Betrof fenen ein Anrecht darauf zu erfahren welche Daten zu welchem Zweck über sie gespeichert wurden die Herkunft der Da ten an wen diese übermittelt wurden und wie lange die Daten gespeichert wer den Hinzu kommt die Hinweispflicht zu Widerspruch und Berichtigung Auskünf te sind unverzüglich jedoch spätestens vier Wochen nach Eingang zu erteilen Grundsätzlich sollten Gliederungen nur so viele Daten erfassen wie unbedingt notwendig sind Hilde Oberlehberg HINWEISE FÜR DIE PRAXIS Pflichten Die Pflicht zur Erlaubnisprüfung Die Datenverarbeitung muss erlaubt sein Die Pflicht zur Information Die Betroffenen müssen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert sein Die Pflicht zur datensicheren Verarbeitung Bei der Datenverarbeitung müssen die Grundsätze der Datensicherheit berücksichtigt werden Die Pflicht zur Datenlöschung Die Daten müssen gelöscht werden wenn sie nicht mehr benötigt werden Tipps für Gliederungen Möglichst DLRG eigene PCs oder Online Lösungen zur Datenverarbei tung nutzen Vorhandene PCs sowie Programme mit Passwörtern sichern und die Passwörter nicht weitergeben Keine Listen und Ausdrucke mit personenbezogenen Daten offen herumliegen lassen Papiere mit personenbezogenen Daten immer vor dem Entsorgen schreddern Besonders auf mobile Datenträger z B USB Sticks externe Festplatten SD Cards mit personenbezogenen Daten achten Bei E Mails die Transportverschlüsse lungen aktivieren und kritisch hinterfragen ob sich der Versand personenbezogener Daten per E Mail vermeiden lässt Beim Versand von E Mails an mehrere Empfänger die BCC Funktion nutzen Fo to Ze rb or s to ck a do be c om A bb fo to ha ns el st oc k ad ob e co m 16 17 Recht LR 02 18 indd 17 06 06 2018 11 19 49

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