Lebensretter 1 2019 III w ürttemberg Als Teil des Berichtes wurde eine Road map mit Arbeitspunkten entwickelt um die Lücken zur Erfüllung der Forderungen der DSGVO zu schließen In den folgen den Monaten hat das Datenschutzteam die Arbeitspunkte bearbeitet Die Daten schutzordnung des Landesverbands wur de an die DSGVO angepasst und bereits im Juni 2018 zusammen mit einer Daten schutzklausel für Anmeldeformulare vom Landesverbandsrat beschlossen Der Landesverbandsvorstand hat für sich und seine Gliederungen eine externe Da tenschutzbeauftragte berufen ein Referat Datenschutz eingerichtet und die vom Referat vorgeschlagene Verfahrensan weisung zur Umsetzung von DSGVO Forderungen beschlossen Nahezu alle Gliederungen sind bereits der Forderung nach Einrichtung einer Da tenschutzerklärung im Internetauftritt der Gliederung nachgekommen Was ist noch zu tun Das Referat Datenschutz arbeitet derzeit an einem Schulungskonzept das es er möglicht mit beherrschbarem Aufwand viele Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter in den Gliederungen zu schulen Vermutlich wird dabei E learning zur Anwendung kom men Fragen zum Datenschutz können per E Mail an datenschutz wuerttemberg dlrg de direkt an das Referat Datenschutz gerichtet werden Dr Reinhard Höhn Nun ist es nicht so dass das Thema sexualisierte Gewalt und Kinderschutz im Landesverband bislang ignoriert worden wäre Seit Jahren gibt es eine Notfallnummer und das Thema gehört mit eigenem Inhalt zum Ausbildungs programm des Bildungswerkes um be reits in der Ausbildung der zukünftigen Mitarbeiter eben diese für das heikle Thema zu sen sibilisieren Eine einheit liche und inhaltlich abgestimmte Vor gehensweise einen Leitfaden gewis sermaßen gab es bislang aber nicht Dies und sich häufende Anfragen der Gliederungen waren Anlass für den Lan desverbandstag 2016 eine Kinderschutz kommission ins Leben zu rufen mit dem Auftrag eine einheitliche Regelung her beizuführen die die Haltung des Lan desverbandes Württemberg zum Kin der und Jugendschutz zum Ausdruck bringt So entstand das Schutz und Präven tions konzept des Landesverbandes das dessen Haltung zum und die Umsetzung des Kinderschutzes im Landesverband zum Ausdruck bringt Das Konzept nimmt das Kindeswohl als Ganzes in den Blick und beschränkt sich eben nicht auf den Teilbereich der sexua lisierten Gewalt Es deckt alle denkbaren Fälle der Kindeswohlgefährdung ab Es regelt sodann grundsätzlich die Frage wie die DLRG in Württemberg mit einer Kindeswohlgefährdung umgeht wenn ihre Mitglieder Kenntnis von einer sol chen erlangen sei es innerhalb oder außerhalb der DLRG Anhand einer zu diesem Konzept ergangenen Checkliste zur Überprüfung wer ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen hat ist es den Kameradinnen und Kameraden in den Gliederungen ohne Weiteres mög lich die Entscheidung vor Ort zu treffen Anhand einer Handreichung zu diesem Konzept werden die Regelungen in ver ständlicher und klarer Sprache erläutert Um allen Mitarbeitern im kinder und ju gendnahen Bereich die Sensibilität ihres Handelns vor Augen zu führen wird das Konzept darüber hinaus durch einen Ver haltenskodex ergänzt den Mitarbeiter in diesem Bereich unabhängig davon ob sie ein erweitertes Führungszeugnis vor zulegen haben oder nur eine Selbstver pflichtungserklärung unterzeichnen müs sen unterschreiben Schließlich und endlich regelt das Konzept die Einrich tung eines Interventionsteams sowie dessen Befugnisse und Arbeitsweise bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung im Bereich des Landesverbandes Würt temberg e V und seiner Gliederungen Die Gliederungen mit eigener Rechts persönlichkeit haben sich diesem Kon zept ausdrücklich angeschlossen sodass der Landesverband das Thema Kinder und Jugendschutz abschließend und verbindlich für seinen Zuständigkeitsbe reich geregelt hat Zu klären und zu regeln blieb dann noch die Frage wie diese umfassende Rege lung des Themas mit den zuständigen Behörden so kommuniziert werden kann dass im Bereich des Landesver bandes auf der Basis des Konzeptes ein heitliche Vereinbarungen geschlossen werden können Auch dies ist gelungen Das Konzept wurde den beteiligten Insti tutionen Landkreistag Städtetag Ge meindetag und Kommunalverband Ju gend und Soziales als Träger des Landesjugendamtes vorgestellt Ände rungswünsche seitens der beteiligten kommunalen Institutionen wurden in die Checkliste eingearbeitet und schließ lich eine abgestimmte Vereinbarung ver abschiedet Im Herbst des Jahres 2018 empfahlen deshalb die beteiligten Insti tutionen den von ihnen vertretenen kommunalen Behörden den Abschluss der Vereinbarung auf der Basis des Schutz und Präventionskonzeptes des DLRG Landesverbandes Württemberg e V mit dem Ergebnis dass nunmehr eine einheitliche Regelung für alle betei ligten Gliederungen des Landesverban des herbeigeführt werden konnte Ein Ergebnis das einmal mehr zeigt welche hoch qualifizierte Arbeit die ehrenamt lichen Mitarbeiter des Landesverbandes Württemberg leisten und welchen her vorragenden Ruf die DLRG bei Behörden und Institutionen in Baden Württemberg genießt Ulrich Carle JUGENDSCHUTZ IM LANDESVERBAND Schreckgespenst erweitertes Führungszeugnis Zwischenzeitlich dürfte es im Landesverband Württemberg keine Gliederung mehr geben die nicht bereits ein entspre chendes Schreiben des für sie zuständigen Jugendamtes erhalten hat A bb ve ct or m as te r s to ck a do be c om LR WB 1 19 544755 indd 3 27 02 2019 10 17 00
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie
hier um zur Online-Version zu gelangen.