Lebensretter 2 2019 17 e insatz Bereits seit einigen Jahren sammelt die DLRG in einzelnen Ortsgruppen bundes weit Erfahrungen mit dem Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz Dabei wurde Pionierarbeit auf diesem Gebiet geleistet Seit 2017 werden die hier gewonnenen Erkenntnisse durch den Bundesverband gebündelt und in unterschiedlichen Gremien innerhalb und außerhalb der DLRG vertreten Hierzu wurde eine Projektgruppe UAV Un manned Aerial Vehicle gegründet Auf Basis der intensiven Beteiligung an der Ausarbeitung einer Gemeinsamen Regelung zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz Muster DV die das Bundesinnenministerium initiiert hat und die in der Folge unter Federführung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ausgearbeitet wur de hat die Projektgruppe einen Lehr gangsplan erstellt um zukünftige Steue rer von Drohnen auszubilden Vom 29 bis 31 März fand hierzu der Pilotlehrgang unter dem Titel Einsatz von Drohnen in der DLRG in Scharbeutz statt Projektleiter Alexander Kille und sein Team begrüßten bei besten Wetterbedin gungen rund 20 erwartungsfreudige Teil nehmer von Einsteigern die noch nie eine Drohne geflogen hatten bis hin zu erfahrenen Drohnenpiloten Nach einer Einführung in das Thema und grundlegenden Informationen vor allem zur Muster DV zeigte sich schnell dass der Praxisanteil an diesem Wochenende nicht zu kurz kommen sollte Philipp Pijl Referent Einsatz in der DLRG Bundesge schäftsstelle demonstrierte anhand von kleinen Drohnen die Grundlagen zur Steuerung und ermutigte die Teilnehmer diese auch einfach in freien Zeiträumen während des Wochenendes zu nutzen Gerade die ersten Flüge die unter ande rem im Lehrsaal durchgeführt wurden sorgten für eine Auflockerung der Stim mung und einen angstlosen Umgang mit der für einige Teilnehmer neuen Technik Am Samstag folgten zunächst Flüge auf dem Sportplatz im Laufe des Tages aber auch dort wo sich die Wasserretter der DLRG am wohlsten fühlen am Strand und über der Ostsee Die theoretischen Inhalte aus den The mengebieten Luftfahrtrecht Geräte und Wetterkunde Einsatz und Taktik Luft räume NOTAMs ICAO Karten orientierten sich ebenfalls an der Muster DV und wur den vom weiteren Dozententeam aus Phi lipp Hennen Walter Kohlenz Christoph Niemann Robert Rink und Tim Reddeha se intensiv vorbereitet und auch mit ihrer eigenen Praxiserfahrung angereichert vermittelt Höhepunkt war sicherlich der Nachtflug auf sicherem Gelände bei dem Fragen zur Wärmebildtechnik mit verschiede nen Auflösungen und auch Möglichkei ten der Ausleuchtung von Einsatzstellen erprobt und geübt werden konnten Da bei wurde deutlich dass der Ansatz aus der Lehrgangsvorbereitung möglichst viele Drohnen Typen mit unterschied lichen Ausstattungen vorzuhalten rich tig war So konnte auf zwölf Fluggeräte zum Teil in unterschiedlicher Konfigu ration zurückgegriffen und den Teil nehmern ein guter Marktüberblick ver schafft werden Ein Dank gilt in diesem Zusammenhang auch der Firma Globe Flight die kurz fristig Drohnen und Ka meras bereitgestellt hatte Die Erfahrung der bereits seit Jahren im Bereich Drohnen aktiven Glie derungen und auch der bei diesem Lehrgang akti ven Dozenten zeigt dass Drohnen kei neswegs ein Spielzeug sind und auch nicht nur von Spezialisten betrieben werden müssen sondern vielmehr eine sinnvolle Ergänzung für Einheiten der Wasser rettung darstellen und durch nö tige Vorbereitung und den fachgerech ten Betrieb maßgeblich zum Einsatz erfolg beitragen können Damit wäre ein erklärtes Ziel der Projektgruppe UAV erreicht den Einsatz von Drohnen in Wasser Rettungsdienst und Katastro phenschutz niederschwellig aber mit der erforder lichen Sorgfalt und einheitli chen Standards zu ermöglichen Einer sinnhaften Etablierung dieser innovati ven Einsatzmittel bei der größten ehren amtlichen Wasserrettungsorganisation der Welt steht damit nichts mehr im Wege Tim Reddehase red Testflug mit einem Gerät der Firma microdrones Fo to s 2 Ph ili pp P ijl PILOTLEHRGANG IN SCHARBEUTZ Einsatz von Drohnen in der DLRG 16 17 Einsatz LR 02 19 603634 indd 17 04 06 2019 14 49 09

Vorschau Lebensretter 2/2019 Seite 17
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