117 HINWEISE ZUR TEILNAHME Land Rechtsgrundlage und Link Antragsfrist gegenüber Arbeitgeber Ablehnungsfrist des Arbeitgebers Dauer der Freistellung Nordrhein Westfalen Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung Arbeitnehmer weiterbildungsgesetz GV NRW https www schulministerium nrw de docs Weiterbildung Arbeitnehmerweiterbildung index html Sechs Wochen vor Veranstaltungs beginn Verweigert der Arbeitgeber die Freistellung so hat er dies unter Angabe der Gründe innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang schriftlich mitzuteilen Fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres Bei mehr oder weniger als fünf Arbeitstagen pro Woche ändert sich der Anspruch entsprechend Der jährliche Anspruch verfällt am Jahresende Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann jedoch kumuliert werden Für Auszubildende fünf Tage während der gesamten Ausbildungszeit Rheinland Pfalz Bildungsfreistellungsgesetz BFG https mwwk rlp de de themen weiterbildung bildungsfreistellung Sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung Eine Ablehnung ist so früh wie möglich in der Regel min destens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen Zehn Arbeitstage in zwei Kalenderjahren Fünf Tage im Ausbildungsjahr für Auszubildende Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschafts politischen Weiterbildung Saarland Saarländisches Bildungs freistellungsgesetz SBFG www weiterbildung saarland de Sechs Wochen Eine Ablehnung kann nur schriftlich erfolgen und ist mit einer Begründung zu versehen Bis zu sechs Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres wovon der die Arbeitnehmer in die Hälfte der Tage mit arbeitsfreier Zeit einbringt Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist die Kumulierung Verblockung auf zwei Jahre mög lich Sachsen Anhalt Bildungsfreistellungsgesetz https lvwa sachsen anhalt de das lvwa kommunales ordnung migration bildung bafoeg integration aussiedler 2 sed unrechtsbereinigungsgesetz bildung bafoeg bildungsfreistellung bildungsfreistellung Sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung Eine Ablehnung ist der dem Beschäftigten unverzüglich in der Regel drei Wochen mindes tens drei Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung unter Darlegung der Gründe schriftlich mitzuteilen Fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist die Kumulierung Verblockung auf zwei Jahre mög lich Schleswig Holstein Weiterbildungsgesetz Schleswig Holstein WBG http www schleswig holstein de DE Themen B bildungsurlaub html So früh wie möglich spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungs beginn Eine Ablehnung ist der oder dem Beschäftigten unter Angabe des Grundes unverzüglich schriftlich mitzuteilen In der Regel fünf Arbeitstage eine Arbeitswoche pro Kalenderjahr Verblockung mit dem Anspruch des Vorjahres ist möglich Die Verblockungsabsicht ist dem Arbeitgeber vor Ablauf des laufenden Kalenderjahres mitzuteilen Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist Verblockung auch im Vorgriff auf künftige Ansprüche oder über mehr als zwei Jahre möglich Thüringen In Vorbereitung Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz ThürBfG http Bildungsurlaub th de Spätestens acht Wochen vor Veran staltungsbeginn schriftlich Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber muss bis maximal vier Wochen vor Beginn schriftlich erfolgen In der Regel fünf Arbeitstage pro Jahr Auszubildende drei Kalendertage Anspruch kann einmalig in das Folgejahr übertragen wer den wenn Arbeitgeber widersprochen hatte Mindestdauer der Veranstaltung Zwei Tage Kein Bildungsurlaub in Bayern und Sachsen 1802325 IGBCE ZBP 2019 indd 117 08 11 2018 08 35 32

Vorschau IG BCE Bildungsprogramm 2019 Seite 119
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